Sterbegeldversicherung

Nach Ihrem Tod müssen Ihre Hinterbliebenen für sämtliche anfallende Bestattungskosten aufkommen. Trauerfeier, Sarg, Grabstein, dazu Grabpflege und Friedhofsgebühren verschlingen schnell 10.000 Euro oder auch mehr. Schützen Sie Ihre Angehörigen und sichern Sie sich ein würdevolles Begräbnis.

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Sterbegeldversicherung

Die 3 Pluspunkte der Sterbegeldversicherung

Schützen Sie Ihre Liebsten. Die Sterbegeldversicherung ist unverzichtbar für jedes Paar und jede Familie.

Lebenslanger Schutz

Im Gegensatz zur einer Risikolebensversicherung, die immer ein festes Ablaufdatum enthält, bietet die Sterbegeldversicherung einen lebenslangen Versicherungsschutz.

Keine Gesundheitsfragen

Dafür, dass eine Gesundheitsprüfung nicht erforderlich ist, werden innerhalb der ersten 3 Jahre lediglich die eingezahlten Beiträge zurückgezahlt. Bei Unfalltod besteht jedoch Schutz von Anfang an.

Schnelle Auszahlung

Die Bestattungskosten werden recht kurzfristig nach der Beerdigung fällig. Die Sterbegeldversicherung zahlt die vereinbarte Summe daher recht kurzfristig, oftmals sogar innerhalb von 5 Tagen.

two men in suit sitting on sofa

Wir analysieren den Markt

Wir kennen die Vor- und Nachteile der am Markt angebotenen Produkte und ermitteln die für Sie optimale Sterbegeldversicherung. Wir bieten ganzheitliche und maßgeschneiderte Beratung nach Ihren Bedürfnissen.

Darauf achten wir besonders:

  • Auswahl der passenden Sterbegeldversicherung
  • Beratung zu Laufzeit, Zahlungsweise und Auszahlungsmodalitäten
  • Erstellung eines transparenten Vergleichs

Beispielrechnung

Kosten einer Bestattung

Bestattungen verursachen hohe Kosten und das Geld muss in der Regel kurzfristig zur Verfügung stehen. Das gesetzliche Sterbegeld ist 2004 weggefallen, daher müssen die Hinterbliebenen für die Kosten aufkommen. Hier eine Beispielrechnung:

Bestattung inkl. Ausstattung  und Wäsche

ca. 1.000 €

Sarg

ca. 2.000 €

Einsargung und Überführung

ca. 500 €

Beisetzung und Gebühren

ca. 1.500 €

Trauer- und Zeitungsanzeigen

ca. 500 €

Grabnutzungsgebühr für ein Einzelgrab

ca. 1.700 €

Grabstein

ca. 1.500 €

Kränze und erste Grabbepflanzung

ca. 800 €

Trauerfeier

ca. 500 €

Gesamtkosten

ca. 10.000 €

Sichern Sie mindestens 10.000 € für eine würdevolle Bestattung ab.

Sterbegeldversicherung

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FAQ

Häufig gestellte Fragen zur Sterbegeldversicherung

Fragen, die uns immer wieder gestellt werden, haben wir für Sie hier zusammengestellt:

Was unterscheidet die Sterbegeldversicherung von der Risikolebensversicherung?

Bei der Sterbegeldversicherung müssen Sie in der Regel keine Gesundheitsfragen beantworten. Dagegen findet bei der Risikolebensversicherung eine genaue Gesundheitsprüfung statt. Außerdem bietet die Sterbegeldversicherung einen lebenslangen Schutz, während die Risikolebensversicherung immer zu einem festen Zeitpunkt endet.

Zahlt die Krankenkasse kein Sterbegeld?

Die gesetzliche Krankenkassen zahlen seit 2004 überhaupt kein Sterbegeld mehr. Aber auch bis dahin reichten die Zahlungen bei weitem nicht für eine Beerdigung.

In welchem Alter kann man sich versichern?

Bei den meisten Anbietern können Sie zwischen 40 und 75 Jahre abschließen, bei wenigen ist auch ein Abschluss bis 80 Jahre möglich, dann oft jedoch mit einer Einmalzahlung anstelle einer laufenden Beitragszahlung.

Warum gibt es bei der Sterbegeldversicherung eine Wartezeit?

Bei der Sterbeversicherung müssen Sie in der Regel keine Gesundheitsfragen beantworten. Dafür gibt es die Wartezeit. Innerhalb dieser Wartezeit, die in der Regel 3 Jahre beträgt, werden lediglich die gezahlten Beitrag erstattet. Bei Unfalltod steht jedoch die vereinbarte Versicherungssumme von Anfang an zur Verfügung.

Wann wird das Sterbegeld ausgezahlt?

Nahezu alle Anbieter bezahlen das Sterbegeld innerhalb kurzer Zeit. Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, meist in wenigen Tagen, da die Hinterbliebenen im Todesfall die Rechnungen sofort bezahlen müssen.

Wie wird die Auszahlung aus der Sterbeversicherung versteuert?

Todesfallleistungen sind in vollem Umfang einkommenssteuerfrei, sie unterliegen jedoch der Erbschaftssteuer.